Deutlich über Mindestlohn

Tarifabschluss für Reinigungskräfte und Fachkräfte in der Gebäudereinigung

Aktuell liegt der Tariflohn für ungelernte Kräfte in der Gebäudereinigung bereits deutlich über dem gesetzlichen Mindestlohn. Mit der Erhöhung des Mindestlohnes ab Oktober 2022  wird das so bleiben.

Der Branchenmindestlohn liegt ab dem 1. Oktober 2022 bei 13,00 Euro pro Arbeitsstunde und für die Lohngruppe 6 sogar bei 16,20 Euro.

Die Irreführung durch viele Berichte in den Medien, die häufig davon auszugehen scheinen, dass für die Reinigungskräfte der allgemeine gesetzliche Mindestlohn gelte, ist leider schwer auszuräumen.
Fachkundigen aus der Branche ist das klar. Für alle Interessierten sei hier noch einmal klar gesagt: Der Branchenmindestlohn in der Gebäudereinigung ist höher! Die Tarifpartner haben auch für die künftigen Jahre 2023 und 2024 einen vernünftigen Abschluss getroffen, der die Reinigungskräfte weiterhin besser stellt, als die Bezahlung nach dem gesetzlichen Mindestlohn.

Selbstverständlich ist die GEG Gebäudedienste GmbH als Innungsunternehmen und Mitglied in der RAL Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e.V. tariftreu und entlohnt die Mitarbeiter nach den gültigen Tarifverträgen.

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